Gesundheitsleistungen

Soziale Sicherheit wird an unserer Universität für Studenten, Lehrkräfte und leitendes Personal durch Paragraph 5510 des Sozialversicherungsanstaltes (türk. SGK) sichergestellt.
Hierzu existiert für die genannten Personengruppen ein Gesundheitsraum beim Abteilungsleiter für Kultur und Sport im 1. Obergeschoss des Rektoratsgebäudes. Vor Ort werden Leistungen wie Messung von Fieber, Blutdruck, Puls und Zuckerwerte sowie Wundversorgung angeboten.
 
 
 
 
 
Krankenversicherung für ausländische Studenten
 
 
Ausländische Studenten, welche an unserer Universität angemeldet sind und krankenversichert werden sollen, müssen innerhalb von drei Monaten nach Erstanmeldung mit dem Antrag und der Studienbescheinigung, welches das Datum der Erstanmeldung anzeigt, bei der Sozialversicherungsanstalt abgegeben werden. Nach Artikel 5510 Paragraph 82 des Gesetzes können sie sich durch Zahlung des festgestellten Beitrages krankenversichern. Hierbei muss ein Drittel des täglichen Verdienstes, hochgerechnet auf 30 Tage, geleistet werden.
Sollten ausländische Studenten während der Frist keinen Antrag stellen, werden sie nicht mehr die Möglichkeit haben, sich für die Krankenversicherung anzumelden.
 
 
Für die Bekanntmachung der Sozialversicherungsanstalt klicken Sie bitte hier.